Nordoberpfalz Gentechnikfrei
Verpflichtungserklärungen
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Wenn Sie sich als Landwirt zur Teilnahme an
Nordoberberpfalz Gentechnikfrei
entschieden haben, drucken Sie diese Erklärung aus
und senden Sie ausgefüllt und unterschrieben an
die der in der Kontaktseite benannte
ÖKRO-Adresse.
Selbstverpflichtungserklärung
zur
Schaffung einer gentechnikfreien Region
in
der nördlichen Oberpfalz
Vorname
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Name
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Anschrift
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Fax-Nr.:
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eMail:
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Die
Unterzeichnenden verpflichten sich:
zu
einer aktiven Teilnahme an der Umsetzung einer gemeinsamen
gentechnikfreien Region mit dem Namen „Nordoberpfalz
gentechnikfrei“ auf freiwilliger Basis insbesondere im
Gebiet der Landkreise Neustadt a. d. Waldnaab, Tirschenreuth und
Weiden.
in
der Pflanzen- und Tierproduktion wissentlich keine gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) und GVO-Produkte einzusetzen und
alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die Verunreinigung mit GVO
auf meinem Betrieb zu verhindern.
nur
Saatgut einzusetzen, das gentechnikfrei im Sinne der europäischen
Kennzeichnungsverordnung ist. Bei Futtermittel-Zukäufen wird
Gentechnikfreiheit angestrebt, soweit diese im Handel oder bei
regionalen Kraftfutterwerken erhältlich sind.
auf
die Zulieferer von Saatgut einzuwirken, damit diese sich
verpflichten, kurzfristig ihre Produkte auf GVO hin untersuchen zu
lassen und mittelfristig nur noch kontrolliertes Saatgut zu liefern.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Saatgut-Vermarkter
innerhalb eines Jahres verpflichten, anhand von Stichproben und
Laboruntersuchungen die Einhaltung des Grenzwertes von 0, 1 Prozent
ihres Saatgutes schriftlich und nachvollziehbar nachzuweisen.
für
eingesetzte Betriebsmittel Nachweise der Lieferanten auf
Gentechnikfreiheit zwei Jahre lang aufzubewahren.
darauf
zu achten, dass Lohnmaschinen, die von Anbauern verwendet wurden,
die GVO einsetzen, von diesen vor Übergabe an uns gründlich
gereinigt wurden.
die
Lagerung und den Transport eigener Vermarktungsprodukte
ausschließlich in gereinigten Räumlichkeiten und
Fahrzeugen erfolgen zu lassen sowie alle Lagerungs- und
Transportunternehmen, die in eigener Verantwortung anliefern und
abfahren, zu verpflichten, die Räumlichkeiten/Fahrzeuge
gründlich zu reinigen.
alle
an die Flächen unserer Betriebe angrenzenden
landwirtschaftlichen Betriebe anzusprechen, um sie zur
Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung bzw. zum
Verzicht auf GVO zu gewinnen.
zu
überwachen, dass Gentechnik-Anwender ihren Verpflichtungen zu
allen Maßnahmen nachkommen, die unsere Flächen vor
Verunreinigungen mit GVO aus ihrem Anbau schützen sollen.
zur
einvernehmlichen Anpassung dieser Selbstverpflichtungserklärung,
wenn neue Rechtsvorschriften, Förderprogramme und
wissenschaftliche Erkenntnisse zu GVO und GVO-freien Regionen
vorliegen.
Mit
den Formalitäten, der Verwaltung der Verpflichtungserklärungen
und als Ansprech-partner für die beteiligten Betriebe wird der
Förderbund für ökologische Regionalentwicklung in
der nördlichen Oberpfalz e. V. (kurz ÖKRO) in Ziegelhütte
4, 92690 Pressath (eMail: Oekro@web.de) beauftragt. Gleichzeitig
bestätigt jede/r Teilnehmer mit der Unterschrift, daß die
Namen der Selbstverpflichtenden für Informationen über
gentechnikfreie Landwirtschaft veröffentlicht werden dürfen.
Die
Vereinbarung tritt am 1.3.2005 in Kraft und hat eine Laufzeit
von zunächst einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um
jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis spätestens drei
Monate vor Ablauf schriftlich gegenüber dem Förderbund
für ökologische Regionalentwicklung in der nördlichen
Oberpfalz e. V. (kurz ÖKRO) gekündigt wird. Jeweils im
März eines jeden Jahres werden alle beteiligten Betriebe über
eventuelle Kündigungen von einzelnen Betrieben über Telefax
oder eMail informiert.
Ort
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Datum
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Unterschrift
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Die Biobetriebe sind durch die EU-Ökoverordnung
und durch ihre
Verbandsrichtlinien
auch ohne gesonderte
Verpflichtungserklärung zur Arbeit ohne gentechnisch
veränderte Organismen verpflichtet.
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